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   BAG, 19.06.1986 - 6 ABR 66/84   

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https://dejure.org/1986,1757
BAG, 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 (https://dejure.org/1986,1757)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 (https://dejure.org/1986,1757)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 6 ABR 66/84 (https://dejure.org/1986,1757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit einer Betriebsvereinbarung für einen Betriebspartner - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts - Vorliegen einer Angelegenheit des Gesamtbetriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 82 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 321 (Ls.)
  • BB 1987, 551
  • DB 1987, 339
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 173/81

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben -

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 6 ABR 66/84
    Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts kann auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz geltend gemacht werden, wenn die Zuständigkeit wie hier in den Vorinstanzen verneint worden ist (vgl. BAG 36, 274, 276 f. = AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1979).
  • BAG, 27.11.1986 - 6 ABR 20/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann mit Revision und Rechtsbeschwerde die unrichtige Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch die Vorinstanzen gerügt werden (BAG 36, 274, 276 bis 279 = AP Nr. 1 zu 5 48 ArbGG mit insoweit ab lehnender Anm. von Grunsky; erkennender Senat Beschluß vom 19. Juni 1986 - 6 ABR 66/84 - zur Veröffentlichung in der Fach presse bestimmt).

    Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist in 5 82 ArbGG abschließend und zwingend geregelt (erkennender Senat, Beschluß vom 19. Juni 1986, aaO; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 82 Rz 1; Rohlfing/ Rewolle/Bader, ArbGG, Stand November 1981, Erläuterung zu 5 82).

    Dies bestimmt sich nach materiellem Betriebsverfassungsrecht (erkennender Senat Beschluß vom 19. Juni 1986, aaO; Grunsky, aaO, § 82 Rz 3; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., % 50 Rz 51; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 50 Rz 24; Hess/Schlochauer/Glaubitz , BetrVG, 3. Aufl., S 50 Rz 47).

  • ArbG Berlin, 27.10.2010 - 60 BVGa 15920/10

    Örtliche Zuständigkeit - Angelegenheit des örtlichen Betriebsrats oder des

    Dies bestimmt sich nach materiellem Betriebsverfassungsrecht (BAG vom 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 -, AP Nr. 1 zu § 82 ArbGG 1979, und vom 27.11.1986 - 6 ABR 20/84 - juris, jeweils m. w. N.).

    Ist streitig, ob eine Regelungsfrage in die Zuständigkeit der örtlichen Betriebsräte oder nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fällt, handelt es sich um eine Angelegenheit auf Unternehmensebene, die nach § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG durch das örtlich zuständige Arbeitsgericht am Sitz des Unternehmens unter Beteiligung des Gesamtbetriebsrats sowie der übrigen in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar Betroffenen (§ 83 Abs. 2 ArbGG) zu klären ist (vgl. BAG vom 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 -, a. a. O.; ErfK-Koch, § 82 Rn. 2).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09

    Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

    Dabei bestimmen sich die Anforderungen an einen Betrieb nach materiellem Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAG, Beschluss vom 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 - AP ArbGG 1979 § 82 Nr. 1 zu II 2 b d.Gr.).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 3 SHa 2/09

    Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren bei Filialbetrieben -

    b) Der Begriff des Betriebs nach § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG bestimmt sich nach materiellem Betriebsverfassungsrecht (BAG 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 - AP ArbGG 1979 § 82 Nr. 1; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage, § 82 Rn 7).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesamtbetriebsvereinbarung,

    Das Arbeitsgericht Weiden ist örtlich zuständig, § 82 I 2 ArbGG (vgl. BAG vom 19.06.1986, 6 ABR 66/84).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 7 TaBV 2744/10

    Internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren

    Der Begriff des Betriebs nach § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG bestimmt sich nach materiellem Betriebsverfassungsrecht (BAG 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 - AP ArbGG 1979 § 82 Nr. 1; LAG Baden-Württemberg 7. August 2009 - 3 SHa 2/09).
  • LAG Köln, 20.05.1999 - 13 TaBV 37/98

    Antragsbefugnis; Gesamtbetriebsrat; Konzernbetriebsvereinbarung

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  • ArbG Köln, 14.12.2022 - 18 BVGa 17/22

    Örtliche Zuständigkeit bei nach § 3 BetrVG gebildetem Betriebsrat

    Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Beschlussverfahren ist in § 82 ArbGG abschließend und zwingend geregelt (BAG, Beschluss vom 19. Juni 1986 - 6 ABR 66/84 -, Rn. 9, juris).
  • ArbG Köln, 17.01.2023 - 2 BV 181/22

    Örtliche Zuständigkeit zusammengefasste Betriebe

    Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Beschlussverfahren ist in § 82 ArbGG abschließend und zwingend geregelt (BAG, Beschluss vom 19. Juni 1986 - 6 ABR 66/84 -, Rn. 9, juris).
  • ArbG Potsdam, 10.02.2010 - 7 BV 149/09

    (Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit - Betriebsbegriff)

    Der Begriff des Betriebs nach § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG bestimmt sich vielmehr nach materiellem Betriebsverfassungsrecht (BAG 19.06.1986 - 6 ABR 66/84 - AP ArbGG 1979 § 82 Nr. 1; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage, § 82 Rn 7).Er setzt voraus, dass ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern in einer organisatorischen Einheit bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (allgemeine Ansicht, vgl. etwa BAG, Beschluss vom 25.09.1996, 1 ABR 4/96, NZA 97/613, unter B. III. 3. c) (2.) der Gründe).
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